Bava Batra 313

Kapitel 313

א אומר בחול אמרו וקל וחומר לשבת כיוצא בו זכין לגדול ואין זכין לקטן דברי ר' אליעזר רבי יהושע אומר בגדול אמרו קל וחומר לקטן
1 Wenn sie dies hinsichtlich des Wochentages gesagt haben, um wieviel mehr gilt dies vom Šabbath. Desgleichen auch: Man kann für einen Erwachsenen erwerben, nicht aber für einen Minderjährigen — so R. Elie͑zer. R. Jehošua͑ sagte: Wenn sie dies von einem Erwachsenen gesagt haben, um wieviel mehr gilt dies von einem Minderjährigen.
ב רבי יהודה אומר רבי אליעזר אומר בשבת דבריו קיימין מפני שאינו יכול לכתוב אבל לא בחול רבי יהושע אומר בשבת אמרו קל וחומר בחול כיוצא בו זכין לקטן ואין זכין לגדול דברי רבי אליעזר ר' יהושע אומר לקטן אמרו קל וחומר לגדול:
2 R. Jehuda lehrte: R. Elie͑zer sagt, am Šabbath seien seine Worte gültig, weil er dann nicht schreiben kann, nicht aber am Wochentage. R. Jehošua͑ sagte: Wenn sie dies hinsichtlich des Šabbaths gesagt haben, um wieviel mehr gilt dies vom Wochentage. Desgleichen auch: Man kann für einen Minderjährigen erwerben, nicht aber für einen Erwachsenen — so R. Elie͑zer. R. Jehošua͑ sagte: Wenn sie dies von einem Minderjährigen gesagt haben, um wieviel mehr gilt dies von einem Erwachsenen.
ג <big><strong>מתני׳</strong></big> נפל הבית עליו ועל אביו או עליו ועל מורישיו והיתה עליו כתובת אשה ובעל חוב יורשי האב אומרים הבן מת ראשון ואח"כ מת האב ובעלי החוב אומרים האב מת ראשון ואח"כ מת הבן
3 <b>W</b><small>ENN ÜBER EINEN, DER DIE</small> M<small>ORGENGABE SEINER</small> F<small>RAU ODER EINE</small> G<small>ELDSCHULD ZU BEZAHLEN</small><small>HAT, UND SEINEN</small> V<small>ATER, ODER ÜBER IHN UND SEINEN</small> V<small>ERERBER DAS</small> H<small>AUS EINGESTÜRZT IST, UND DIE</small> E<small>RBEN DES</small> V<small>ATERS SAGEN, DER</small> S<small>OHN SEI ZUERST</small><small>UND NACHHER DER</small> V<small>ATER GESTORBEN, UND DIE</small> G<small>LÄUBIGER SAGEN, DER</small> V<small>ATER SEI ZUERST UND NACHHER DER</small> S<small>OHN</small> <small>GESTORBEN, SO IST</small><small>, </small>
ד ב"ש אומרים יחלוקו ובית הלל אומרים נכסים בחזקתן:
4 WIE DIE S<small>CHULE</small> Š<small>AMMAJS SAGT, ZU TEILEN; DIE</small> S<small>CHULE</small> H<small>ILLELS SAGT, DIE</small> G<small>ÜTER BLEIBEN BEI IHREM</small> B<small>ESITZER</small>.
ה <big><strong>גמ׳</strong></big> תנן התם המלוה את חבירו בשטר גובה מנכסים משועבדים על ידי עדים גובה מנכסים בני חורין
5 GEMARA. Dort haben wir gelernt: Wer seinem Nächsten [Geld] auf einen Schein geborgt hat, kann [seine Schuld] von verkauften Gütern einfordern, und wenn vor Zeugen, so kann er sie nur von freien Gütern einfordern.
ו בעי שמואל דאיקני וקנה מהו אליבא דרבי מאיר דאמר אדם מקנה דבר שלא בא לעולם לא תיבעי לך דודאי קנה אלא כי תיבעי לך אליבא דרבנן דאמרי אין אדם מקנה דבר שלא בא לעולם
6 Šemuél fragte: Wie ist es, wenn er sie ihm im voraus zugeeignet hat? Nach R. Meír, der sagt, man könne das, was noch nicht auf die Welt gekommen ist, zueignen, ist dies nicht fraglich, er hat es entschieden geeignet, fraglich ist es nur nach den Rabbanan, die sagen, man könne das, was noch nicht auf die Welt gekommen ist, nicht zueignen.
ז אמר רב יוסף תא שמע וחכמים אומרים זה היה פיקח שמכר לו את הקרקע מפני שהוא יכול למשכנו עליו
7 R. Joseph erwiderte: Komm und höre: Die Weisen sagen, es war schlau von ihm, daß er ihm das Grundstück verkauft hat, weil er ihn nun pfänden kann.
ח אמר ליה רבא מיניה קאמר מיניה אפילו מגלימא דעל כתפיה כי קא מיבעיא לן דאיקני קנה ומכר דאיקני קנה והוריש מאי
8 Raba erwiderte ihm: Von ihm selbst kann er ja auch das Gewand von den Schultern nehmen; uns ist es fraglich in dem Falle, wenn er es ihm verpfändet und verkauft hat, wenn er es ihm verpfändet und vererbt hat; wie ist es nun?
ט אמר רב חנא תא שמע נפל הבית עליו ועל אביו עליו ועל מורישיו והיתה עליו כתובת אשה ובעל חוב יורשי האב אומרים הבן מת ראשון ואח"כ מת האב ובעלי חובות אומרים האב מת ראשון כו'
9 R. Ḥaga erwiderte: Komm und höre: Wenn über einen, der die Morgengabe seiner Frau oder eine Geldschuld zu bezahlen hat, und seinen Vater, oder über ihn und seinen Vererber das Haus eingestürzt ist, und die Erben des Vaters sagen, der Sohn sei zuerst und nachher der Vater gestorben, und die Gläubiger sagen, der Vater sei zuerst gestorben &amp;c.
י ואי סלקא דעתך דאיקני קנה ומכר דאיקני קנה והוריש לא משתעבד נהי נמי דאב מית ברישא דאיקני הוא
10 Wenn man nun sagen wollte, wenn er im voraus verpfändet und verkauft, verpfändet und vererbt hat, sei die Verpfändung ungültig, so ist ja nichts dabei, daß der Vater zuerst gestorben ist, er hat es ihm ja im voraus verpfändet!?
יא אמר להו רב נחמן זעירא חברין תרגמה מצוה על היתומים לפרוע חובת אביהן מתקיף לה רב אשי מלוה על פה הוא ורב ושמואל דאמרי תרוייהו מלוה על פה אינו גובה לא מן היורשין ולא מן הלקוחות
11 R. Naḥman entgegnete: Unser Genosse Zee͑ra erklärte es: es ist Pflicht der Waisen, die Schuld ihres Vaters zu bezahlen. R. Aši wandte ein: Dies ist ja ein mündliches Darlehen, und Rabh und Šemuél stimmen ja beide überein, daß ein mündliches Darlehen weder von den Erben noch von den Käufern eingefordert werden könne!? —